Ambulant vor stationär
Seit dem 1. Januar 2019 gilt auch im Kanton Schwyz gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung die Regelung "ambulant vor stationär".
Diese Regelung gilt für 12 Gruppen von elektiven, also nicht dringlichen Eingriffen an gesundheitlich stabilen Patienten. Sie soll die ambulante Leistungserbringung fördern, wo sie medizinisch sinnvoll, patientengerecht und ressourcenschonend ist.
Bei einer ambulanten Operation profitieren Sie von kurzen Wegen und raschen Abläufen bei gleichbleibender hoher Qualität.
Im Spital Schwyz betreffen die ambulanten Operationen vor allem Kniearthoskopien und Osteosynthesematerialentfernungen (Entfernung an "kleinen Knochen"), die Gefässchirurgie im Bereich Krampfadern (Varizen) und die Viszeral-Chirurgie mit Eingriffen an Hämorrhoiden oder Hernien. Auch verschiedene gynäkologische und kardiologische Eingriffe sowie Mandeloperationen (Eingriff durch den Hals-, Nasen-, Ohrenarzt) werden ambulant durchgeführt.