Vor dem Spitaleintritt

Sie haben sich entschieden, für Ihre Genesung, Ihre Untersuchung oder Ihren Eingriff ins Spital Schwyz zu kommen. Für Ihr Vertrauen danken wir Ihnen herzlich. Damit Sie sich für den Eintritt und den Aufenthalt im Spital Schwyz optimal vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen, unsere Checklisten aufmerksam durchzulesen. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

Checklisten und Informationen

Organisation vor dem Eintritt
  • Bitte überprüfen Sie, welche Kosten durch Ihre Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden. Sie haben Anrecht auf medizinische Behandlung, Betreuung und Hotellerie gemäss Ihrer Versicherungsdeckung.
  • Sie möchten für Ihren Aufenthalt ein Upgrade buchen? Informationen über unsere Upgrade-Möglichkeiten finden Sie hier.
  • Informieren Sie eine Kontaktperson (z.B. Familienangehörige, Nachbarn) über Ihren Spitalaufenthalt.
  • Lassen Sie, bei voraussichtlich längerem Aufenthalt, Ihre persönliche Post von der Poststelle zurückbehalten oder nachsenden.
  • Bestellen Sie, bei voraussichtlich längerem Aufenthalt, Ihre Zeitungen ab oder lassen Sie diese durch den Verlag ans Spital Schwyz weiterleiten.
  • Wir empfehlen Ihnen, sich ins Spital fahren zu lassen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Organisieren Sie auch für die Heimfahrt einen Fahrdienst. Wenn Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, empfiehlt sich eine Begleitperson.
  • Bitte verzichten Sie am Eintrittstag auf Nagellack, Make-up, Hautcreme und Bodylotion.
Bringen Sie bitte folgende Dokumente mit
  • Ihre Versicherungskarte
  • Alle relevanten medizinischen Dokumente und Ausweise, wie Röntgenbilder, Arztzeugnisse, Chemotherapieblatt, Impfkarte, Blutverdünnungskarte, Allergiepass, allfällige Patientenverfügung und Blutgruppenkarte
  • Alle verordneten Medikamente in Originalpackung sowie die Medikamentendosierungskarte
  • Bei operativem Eingriff oder einer Untersuchung als schriftliche Einverständniserklärung das Formular «Patientenaufklärung» und/oder das rosa Formular «medizinischer Fragebogen zur Anästhesie», falls Sie dieses nicht bereits per Post zugestellt haben.
  • Ihren Ausländerausweis, falls Sie ausländische:r Staatsangehörige:r sind
Checkliste persönliche Utensilien
  • Toiletten- und Hygieneartikel
  • Bequeme Kleidung, z.B. Trainingsanzug, Morgenmantel, Pantoffeln
  • Zusätzlich bei stationärem Aufenthalt: Unterwäsche, Nachthemd oder Pyjama
  • Zusätzlich für allfällige Physiotherapie: Trainingsanzug und Turnschuhe
  • Lektüre, Tonträger, Mobiltelefon mit Ladekabel
  • Allenfalls Gehstöcke (bei entsprechender Operation und falls vorhanden)

Bitte beachten: Wir empfehlen Ihnen, keine Wertsachen und keine grösseren Geldbeträge ins Spital mitzunehmen. Falls Sie Wertsachen mitführen, hinterlegen Sie diese gegen eine Quittung bei den Mitarbeitenden der Information. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertsachen können wir keine Haftung übernehmen.

Anreise

Das Spital Schwyz ist sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar.

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Bus Linie 501 ab Seewen/Schwyz SBB Richtung Muotathal – Haltestelle «Spital»
  • Bus Linie 508 ab Seewen/Schwyz SBB Richtung Brunnen – Haltestelle «Zentrum». Umsteigen auf Bus Linie 532 – Haltestelle «Spital Haupteingang»
  • Hier finden Sie die Fahrplanabfrage der SBB

 Anreise mit dem Auto

  • Ab beiden Autobahnausfahrten Schwyz und Brunnen: Richtung Schwyz/Muotathal
  • Der Weg zum Spital ist ab Schwyz signalisiert

 Das Spital Schwyz liegt nur 10 Minuten vom Schwyzer Ortszentrum entfernt. Parkieren können Sie in unserem Parkhaus oder auf den Aussenparkplätzen an der Waldeggstrasse.

Anfahrtsplan Spital Schwyz

Hinweise zu Recht und Sicherheit

Datenschutz und Datensicherheit

Im Spital Schwyz werden zweckmässige personenbezogene Daten erfasst. Diese unterliegen dem Datenschutz.

Einsicht in die Krankengeschichte

Alle wesentlichen Angaben über Ihre Krankheit oder Verletzung sowie deren Verlauf und Behandlung werden im Spital Schwyz in einer elektronischen Krankengeschichte festgehalten. Sie haben das Recht, Ihre Krankengeschichte innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht einzusehen.

Auskünfte an Vertrauensperson / Arztgeheimnis

Alle Mitarbeitenden des Spital Schwyz sind an die Schweigepflicht gebunden. Mit Ihrer Einwilligung erhält eine von Ihnen gewählte Vertrauensperson Informationen über Ihre Krankheit und die Behandlung. Das kann ein:e Angehörige:r oder eine Drittperson sein. Wir bitten Sie, uns diese Person im Patientenanmeldeformular unter «Kontaktadresse/Vertrauensperson» bekannt zu geben. Ist ein:e Patient:in nicht ansprechbar oder nicht urteilsfähig, wird die Ärztin oder der Arzt die Vertrauensperson oder die gesetzliche Vertreterin respektive den gesetzlichen Vertreter informieren. In der Regel und ohne Ihren Gegenbericht unterrichten wir Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt respektive die nachbehandelnden Ärztinnen und Ärzte über den Verlauf Ihrer Behandlung. Ebenfalls sind wir behördlich verpflichtet, gewisse anonymisierte Daten für  Abrechnungs- und statistische Zwecke an die Krankenkassen und die Behörden weiterzugeben.

Patientenverfügung: Vorsorgen und Entscheidungen treffen

Entscheiden Sie selbst frühzeitig, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit zustimmen. Mit der Patientenverfügung erleichtern Sie den Ärztinnen und Ärzten, schwierige Entscheide zu fällen. Auch Ihre Angehörigen fühlen sich entlastet, wenn sie Ihren Willen und Ihre Wünsche kennen.

Damit Ihre Patientenverfügung von der Ärztin oder dem Arzt berücksichtigt werden kann, braucht es einerseits eine von Ihnen als urteilsfähiger Patientin respektive urteilsfähigem Patienten schriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete Verfügung. Andererseits sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns von der Existenz Ihrer Patientenverfügung in Kenntnis setzen, etwa indem Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt vor oder beim Spitaleintritt darauf aufmerksam machen. Sie können alternativ den Hinterlegungsort auf Ihrer Versicherungskarte vermerken oder eine Kopie der Patientenverfügung bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt hinterlegen lassen. Informieren Sie auch Ihre Angehörigen, dass Sie eine Patientenverfügung verfasst haben. Wir empfehlen Ihnen, jährlich auf dem Dokument mit Ihrer Unterschrift und Datum zu quittieren, dass die Patientenverfügung noch Ihrem aktuellen Willen entspricht. In der Patientenverfügung können Sie eine Vertrauensperson (Angehörige:r oder Drittperson) bezeichnen, welche im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Namen über medizinische Massnahmen entscheidet.

Vorlagen für Patientenverfügungen sowie nähere Erläuterungen zum Deponieren Ihrer Verfügung finden Sie: www.fmh.ch/patientenverfuegung

Rechte und Pflichten als Patient:in

Selbstbestimmung wird im Spital Schwyz grossgeschrieben. Medizinische Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen werden nur mit Ihrer Einwilligung vorgenommen. Ihre Zustimmung dazu geben Sie uns mit Ihrer schriftlichen Einverständniserklärung (Formular Patientenaufklärung und/oder medizinischer Fragebogen der Anästhesie). Eine Ausnahme bilden unaufschiebbare Notfallbehandlungen bei nicht urteilsfähigen Patientinnen und Patienten und die zwangsweise Untersuchung und Behandlung einer Patientin oder eines Patienten auf behördliche Anweisung.

Sie können Ihre Heilung durch Ihr eigenes Mitwirken fördern. Damit die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Ihr Leiden möglichst gut erfassen können, sind wir auf Ihre vollständigen Angaben angewiesen. Es besteht eine Informationspflicht für Patientinnen und Patienten.

Ein wohlwollender Umgang zwischen Patientinnen und Patienten, Besucher:innen und Mitarbeitenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher bitten wir Sie, die Anordnung des Pflegefachpersonals zu beachten sowie auf die anderen Patientinnen und Patienten Rücksicht zu nehmen, z.B. beim Radiohören, Fernsehen, Telefonieren oder bezüglich der Besuchszeiten.

Bitte melden Sie sich vor Verlassen der Station jeweils bei einer Pflegefachperson ab.