Informationen für Sie

Für Sie als Patientin oder Patient bedeutet ein ambulanter Eingriff,  dass Sie das Spital Schwyz noch am gleichen Tag wieder verlassen können.

 

Wichtig zu wissen:

  • Die Kostenübernahme erfolgt zu 100% durch die Versicherung, im Gegensatz zum Spitalaufenthalt, bei welchem der Kanton 55% an die Leistung bezahlt.
  • Für den Patienten bleibt die Kostenübernahme bei beiden Formen mit Selbstbehalt und Franchise identisch.
  • Die Krankenkassen unterscheiden nicht zwischen den Versicherungsklassen.
  • Leistungen der Hotellerie und der Gastronomie werden nicht von den Krankenkassen abgegolten.
  • Es wird vermehrt auf Einwegmaterialien und Einmalkleidung zurückgegriffen.
  • Es kommen keine Spitalbetten sondern spezielle Patientenliegen zum Einsatz.
  • Für den kurzen Aufenthalt sind Sie in einem Zweibettzimmer mit TV-Terminal und Sanitärbereich untergebracht. Nach dem Eingriff erhalten Sie ein Sandwich.

Hier finden Sie ein Informationsschreiben für unsere Patientinnen und Patienten.