Informationen für Sie
Für Sie als Patientin oder Patient bedeutet ein ambulanter Eingriff, dass Sie das Spital Schwyz noch am gleichen Tag wieder verlassen können.
Wichtig zu wissen:
- Die Kostenübernahme erfolgt zu 100% durch die Versicherung, im Gegensatz zum Spitalaufenthalt, bei welchem der Kanton 55% an die Leistung bezahlt.
- Für den Patienten bleibt die Kostenübernahme bei beiden Formen mit Selbstbehalt und Franchise identisch.
- Die Krankenkassen unterscheiden nicht zwischen den Versicherungsklassen.
- Leistungen der Hotellerie und der Gastronomie werden nicht von den Krankenkassen abgegolten.
- Es wird vermehrt auf Einwegmaterialien und Einmalkleidung zurückgegriffen.
- Es kommen keine Spitalbetten sondern spezielle Patientenliegen zum Einsatz.
- Für den kurzen Aufenthalt sind Sie in einem Zweibettzimmer mit TV-Terminal und Sanitärbereich untergebracht. Nach dem Eingriff erhalten Sie ein Sandwich.
Hier finden Sie ein Informationsschreiben für unsere Patientinnen und Patienten.