Das Spital Schwyz betreibt seit dem 14. Januar 2021 im Auftrag des Kantons ein Corona Impfzentrum für den inneren Kantonsteil.
Diese grossangelegte Kampagne wird in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen durchgeführt.
Die Spitäler sind ausschliesslich für die Durchführung der Impfungen nach medizinischen Standards zuständig. Die Terminvergabe wird zwingend über ein Online-Tool des Kantons abgewickelt. KEIN WALK-IN
Öffnungszeiten Impfcenter
jeden Mittwoch von 13.00 – 16.45 Uhr (ausser an Feiertagen).
Zweite Boosterimpfung
Für eine zweite Boosterimpfung ist eine ärztliche Verordnung (Bescheinigung) zwingend erforderlich!
Die medizinisch indizierte 2. Boosterimpfung ist kostenlos.
Medizinisch nicht indizierte 2. Boosterimpfung (für Reisende) ist kostenpflichtig uns muss vor der Impfung and der Information bezahlt werden. (60.- CHF)
Die Bescheinigung kann durch die Hausärztin bzw. den Hausarzt ausgestellt werden (insbesondere medizinisch indizierte) oder durch einen Arzt im Impfcenter (insbesondere für Reisende).
Ärztliche Anwesenheit Impfzentrum für Bescheinigung: 03.08.,10.8., 24.8.
Ausserhalb dieser Zeiten können keine Bescheinigungen im Spital Schwyz ausgestellt werden.
ACHTUNG: Sie erhalten Ihr Zertifikat gemäss den behördlichen Vorgaben erst nach der zweiten Impfung.
Das Angebot gilt für Personen ab 12 Jahren und nur für Erstimpfungen. Kinder und Jugendliche im Alter von 12 – 15 Jahren müssen entweder von einer gesetzlichen Vertretung persönlich begleitet werden oder eine, von der gesetzlichen Vertretung unterzeichnete Einwilligungserklärung mitbringen. Die Zweitimpfung erfolgt jeweils 4 Wochen später.
Wir bitten Sie Fragen zum Thema COVID-Impfung über die folgenden Plattformen des Bundes und des Kantons zu klären und auch die dort angegebenen Nummern für Rückfragen zu verwenden.
Für allgemeine Impffragen aus der Bevölkerung hat das BAG eine zusätzliche Nummer eingerichtet: 058 377 88 92 (täglich 6-23 Uhr)